10
    Sep.
    Genaue Information folgen noch.

    Aktuelle Regelungen zur Nutzung städtischer Sporteinrichtungen

    Die Freiluftsportanlagen können ab sofort wieder für kontaktfreie Sportarten unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und derSporthalle Abstandsvorgaben genutzt werden. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen und Versammlungsräumen bleibt weiterhin untersagt. 

    Besonders zu beachten und wichtig ist, dass durch die Vereine zu dokumentieren ist, welche Personen sich wann auf den Sportanlagen aufhalten und welche Kontakte zustande gekommen sind. 
    Diese Dokumentationspflicht gilt bis auf Weiteres! 

    Fußball (Kontaktsportart) darf zunächst nicht ausgeführt werden. Stand heute kann davon ausgegangen werden, dass diese Regelung bis 29.05.2020 gilt. 

    Die Turn- und Sporthallen dürfen ab Montag, 11.05.2020 wieder genutzt werden. Hinsichtlich der diesbezüglich speziellen Hygieneregeln erhalten Sie eine gesonderte E-Mail. 

    Gemäß der städtischen Pressemitteilung vom 24.04.2020, bleiben die Lehrschwimmbecken in Frimmersdorf und Wevelinghoven sowie das Schlossbad in Grevenbroich bis 31.05.2020 geschlossen. Auch in diesem Zusammenhang ergehen rechtzeitig weitere Informationen. 

    Die vorgenannte Erlaubnis wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Vorgaben von allen Nutzern beachtet und entsprechend umgesetzt werden! 

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